IHR ANWALT FÜR LANDWIRTSCHAFTSRECHT UND STEUERRECHT
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Kompetenz und Professionalität mit Tradition
Wichard Wabner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Am Hundesand 12
49809 Lingen (Ems)
☏ +49 (591) 963 0725
☏ +49 (173) 24 545 24
Rechtsgebiete
Agrarrecht:
Schwerpunkt der Tätigkeit der Anwaltskanzlei Wabner ist das Landwirtschaftsrecht . Beraten und vertreten werden überwiegend landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Tierhaltungsbetriebe sowie Unternehmen aus den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen. Der Kanzleiinhaber ist neben der freiberuflichen anwaltlichen Tätigkeit seit vielen Jahren als Geschäftsführer des Landvolks Lingen tätig und verfügt über gute Kontakte sowohl zu den berufsständischen wie auch politischen Vertretern. Ebenso ist ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei die Vortragstätigkeit für verschiedene Anbieter, u.a. HLBS Informationsdienst GmbH, Berlin im Bereich der Steuerberaterfortbildung und Bundesfinanzakademie, Brühl.
Im Rahmen der agrarrechtlichen Tätigkeit stehen das Agrarzivilrecht, das Agrarstrafrecht und das Grundstücksverkehrsrecht im Mittelpunkt. Soweit verwaltungsrechtliche Fragen tangiert werden, erfolgt die Zusammenarbeit mit hochqualifizierten und namhaften Spezialisten auf dem Gebiet des Agrarverwaltungsrechts.
Insbesondere im Rahmen der Prozessführung erfolgt seit vielen Jahren eine Kooperation mit namhaften und kompetenten Rechtsanwälten, wodurch eine professionelle und qualitativ hochwertige Vertretung zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist.
Die ehrliche Einschätzung einer Rechtslage vor Aufnahme eines Prozesses ist ebenso selbstverständlich wie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise unter Berücksichtigung sämtlicher zu beachtender Aspekte.
Soweit eine Einschätzung gemeinsam mit dem Mandanten ergibt, dass Rechtsgebiete erfolgversprechender von spezialisierten Kollegen kompetent bearbeitet werden können, kann auf ein über viele Jahre aufgebautes Netzwerk zu spezialisierten Anwälten zurückgegriffen werden, um für den Mandanten stets ein erfolgversprechendes optimales Ergebnis anzustreben.
Steuerrecht:
Der Kanzleiinhaber ist Fachanwalt für Steuerrecht. Er hat viele Jahre eine landwirtschaftliche Buchstelle geleitet und verfügt über spezialisierte Kenntnisse im Bereich des landwirtschaftlichen Steuerrechts. Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich des Steuerrechts sind das Steuerstrafrecht, die Unterstützung der Haus-Steuerberater der Mandanten bei ausgewählten Fragen des Agrar-Steuerrechts ebenso wie die Vertretung von Unternehmen aus dem Bereich der Agrarwirtschaft einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereichen sowie der gewerblichen Tierhaltung.
Die Tätigkeit erfolgt vornehmlich als Konsiliarberatung gemeinsam mit dem Haus-Steuerberater der Mandanten.
Vertragsrecht:
Im Rahmen des Vertragsrechtes erfolgt die Beratung und Vertretung sowohl im Bereich der Gestaltungsberatung als auch im Bereich der Prozessführung. Ein Schwerpunkt der vertragsrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Kaufrechts sowie des Geflügelwirtschaftsrechts.
Rechtsanwalt Wabner verfügt hier über eine langjährige Erfahrung gerade im Bereich der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Geflügelhaltung einschließlich der Vertretung und Beratung vor- und nachgelagerter Betriebe aus dem Bereich der Geflügelwirtschaft.
Erb- und Gesellschaftsrecht:
Die Tätigkeit der Anwaltskanzlei Wabner im Erb- und Gesellschaftsrecht umfasst sowohl die außergerichtliche Gestaltungsberatung als auch die prozessuale Vertretung des Mandanten vor Gericht.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch hier im Bereich der unmittelbaren Agrarwirtschaft einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche sowie der gewerblichen Tierhaltung.
Schwerpunkt im Bereich des Erbrechts ist das Landwirtschaftserbrecht, insbesondere die nordwestdeutsche Höfeordnung, das Landguterbrecht im Sinne des BGB und das Zuweisungsverfahren nach Maßgabe des Grundstücksverkehrsgesetzes.
Rechtsanwalt Wichard Wabner verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrung sowohl in der Gestaltungsberatung als auch in der Prozessführung. Hinzu kommt eine langjährige Tätigkeit als Referent u.a. für die HLBS Informationsdienste GmbH im Bereich der Steuerberaterfortbildung und für die Bundesfinanzakademie in Brühl.
Schwerpunkt im Bereich des Gesellschafsrechts ist die spezialisierte Begleitung von Unternehmen bei Betriebsteilungen und Betriebsgründungen, Unternehmenskaufverträgen und gesellschaftsrechtlichen Streitfällen.
Nachfolgeberatung:
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der außergerichtlichen Nachfolgeberatung unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft.
Ausdruck des Strukturwandels in der Landwirtschaft ist der Umstand, dass aktive Betriebe größer werden, während viele kleinere und mittlere Höfe die Landwirtschaft aufgeben und sich darauf beschränken, ihre Flächen und gegebenenfalls auch die Stallungen zu verpachten.
Diese passiven oder aufgebenden Betriebe sind formal in der Regel noch als land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu qualifizieren, im Erbgang werden sie jedoch eher als Vermögensmasse begriffen, während bei den aktiven Betrieben nach wie vor eine privilegierte Vererbung nach Maßgabe des landwirtschaftlichen Sondererbrechts, insbesondere der nordwestdeutschen Höfeordnung und des Landguterbrechts im Sinne des BGB, vorgenommen wird.
Eine derartige privilegierte Vererbung zu Gunsten des Hoferben und zu Lasten der weichenden Erben ist bei Betrieben, in denen über die klassische Landwirtschaft hinaus auch oftmals gewerbliche Tierhaltung Gegenstand des Unternehmens ist, ohne Mitwirkung der weichenden Erben regelmäßig nicht möglich. Insbesondere die gewerbliche Tierhaltung oder sonstige gewerbliche Nebenbetriebe wie Biogas, Photovoltaik etc. vererben sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert und nicht nach Maßgabe der Höfeordnung.
Gemeinsam mit Ihrem Haussteuerberater werden individuell auf die Familie und den Betrieb zugeschnittene Nachfolgemodelle entwickelt, die die steuerliche Zerschlagung des Betriebes unter Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden und den Familienfrieden erhalten.